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   BFH, 27.09.2010 - XI B 85/09   

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https://dejure.org/2010,19411
BFH, 27.09.2010 - XI B 85/09 (https://dejure.org/2010,19411)
BFH, Entscheidung vom 27.09.2010 - XI B 85/09 (https://dejure.org/2010,19411)
BFH, Entscheidung vom 27. September 2010 - XI B 85/09 (https://dejure.org/2010,19411)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    NZB: Mangelnde Darlegung von Zulassungsgründen

  • openjur.de

    NZB: Mangelnde Darlegung von Zulassungsgründen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3
    NZB: Mangelnde Darlegung von Zulassungsgründen

  • Bundesfinanzhof

    NZB: Mangelnde Darlegung von Zulassungsgründen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    NZB: Mangelnde Darlegung von Zulassungsgründen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    NZB: Mangelnde Darlegung von Zulassungsgründen

  • rewis.io

    NZB: Mangelnde Darlegung von Zulassungsgründen

  • ra.de
  • rewis.io

    NZB: Mangelnde Darlegung von Zulassungsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 3
    Hinreichende Begründung einer Beschwerde bei der Frage nach den Voraussetzungen einer Vereinbarkeit des steuerrechtlichen Mitwirkungsgebots mit dem Rechtsstaatsgebot trotz Aushebelung des im Strafrecht bestehenden Schweigerechts

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung von Zulassungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 81/04

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der

    Auszug aus BFH, 27.09.2010 - XI B 85/09
    NV: Mit der Beschwerdebegründung, das FG habe sich bei seiner Feststellung einer Steuerhinterziehung ausschließlich auf die vom Kläger angegriffene Vergleichsrechnung gestützt und nicht geprüft, ob ein Abgleich mit einem durchschnittlichen Vergleichsbetrieb zulässig sei, wird nicht dargelegt, dass es im Rechtsgrundsätzlichen von dem BFH-Urteil vom 7. November 2006 VIII R 81/04 BFHE 215, 66 BStBl II 2007, 364 abgewichen sei.

    Die Beschwerdebegründung des Klägers benennt bereits keinen abstrakten Rechtssatz des FG, mit dem dieses von dem BFH-Urteil vom 7. November 2006 VIII R 81/04 (BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364) abgewichen sei.

  • BFH, 19.11.2007 - VIII B 30/07

    Prüfung von Ermessensentscheidungen im Einspruchsverfahren - Verböserung der

    Auszug aus BFH, 27.09.2010 - XI B 85/09
    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der Rechtsfortbildung verlangt wie der der grundsätzlichen Bedeutung eine substantiierte Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärungsfähig ist (BFH-Beschluss vom 19. November 2007 VIII B 30/07, BFH/NV 2008, 335; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 116 Rz 38).
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